Allgemeine Geschäftsbedingungen

SCW Projekte Hartmut Kaltenbach
Jubachweg 1 · D-44287 Dortmund

Tel.: ++49 (0) 231 94 80 44-0
Fax: ++49 (0) 231 94 80 44 44
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Internet: www.scwprojekte.de

Geschäftsführung:
Dipl.-Des. Hartmut Kaltenbach

USt-IdNr.: DE 289072306

 

I. Geltung

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen von SCW gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht. Dies gilt auch, wenn den entgegenstehenden Bedingungen nicht ausdrücklich von SCW widersprochen wurde.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf ihre Einbeziehung für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

II. Vertragsschluss, -inhalt, Preise

  1. Alle Kalkulationen von SCW sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an die von ihm abgegebene Bestellung 14 Tage gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn SCW den Auftrag des Kunden entweder ausdrücklich schriftlich bestätigt oder nach Auftragseingang von SCW ausgeführt wird.
  2. Zum Vertragsinhalt werden ausschließlich die schriftlichen Auftragsformulare sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SCW. Mündliche Nebenabreden und Zusagen werden ohne schriftliche Bestätigung von SCW nicht Vertragsinhalt.
  3. Die in der Kalkulation angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Künstlersozialabgaben, Verwertungsrechte, Zölle oder sonstige – auch nachträglich entstehende – Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet. Im Übrigen gilt § 650 BGB.
  4. Kosten und Spesen für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Kunden zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt. Für die Teilnahme an Ausschreibungen/Pitches steht SCW ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher dafür notwendigen Fremdleistungen deckt.
  5. SCW ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages Dritte einzusetzen und die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, die hierzu erforderlichen Vollmachten an SCW zu erteilen und Vollmachtsurkunden zur Verfügung zu stellen.

III.  Zahlungskonditionen, Aufrechnung, Abtretung ,
Zurückbehaltungsrecht

  1. Die Rechnungen von SCW sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
  2. SCW ist berechtigt, folgende Abschlagszahlungen zu fordern: 50% bei Auftragserteilung, 40% bei Freigabe Design, 10% nach Lieferung.
  3. Ändert sich die Kalkulationsgrundlage von SCW, kann SCW die Preise für Leistungen angemessen erhöhen, die später als vier Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden. Bei einem Dauerschuldverhältnis wird SCW dem Kunden die Erhöhung mindestens 2 Monate vor deren Wirksamwerden schriftlich oder per E-Mail bekanntgeben. Eine Erhöhung ist nur einmal pro Kalenderjahr zulässig. Übersteigt die Erhöhung 5%, kann der Kunde schriftlich oder per E-Mail innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Erhöhungsnachricht zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Erhöhung wirksam wird.
  4. Andere, nicht in der Kalkulation preislich ausgewiesene Dienstleistungen, oder darüber hinausgehende Dienstleistungen werden dem Kunden nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zu dem am Tag der Leistungserbringung gültigen Stundensatz von SCW in Rechnung gestellt.
  5. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SCW darf der Kunde Rechte aus dem Vertragsverhältnis nicht an Dritte abtreten.
  6. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, von SCW anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zahlungen zurückhalten.

IV.  Pflichten des Kunden und Verantwortlichkeit für Inhalte

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste oder Dienstleistungen von SCW sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, dafür Sorge zu tragen,
  2. dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden,
  3. anerkannte Grundsätze der Datensicherheit eingehalten werden,
  4. SCW erkennbare Schäden oder Mängel (Störungsmeldungen) unverzüglich angezeigt werden.
  5. Der Kunde ist für die Zulässigkeit aller von ihm SCW zum Zweck der Website-Erstellung gelieferten Angaben sowie für die auf der Website bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Sounddateien) unter allen rechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht, selbst verantwortlich. Eine Überwachungs- oder Überprüfungspflicht der Inhalte seitens SCW besteht nicht.
  6. SCW behält sich vor, Webseiten des Kunden, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf dem Server auszunehmen und verdächtige Inhalte zu löschen oder zu sperren. SCW ist auch berechtigt, solche Inhalte zu löschen oder zu sperren, bei denen der Verdacht besteht, dass diese Rechte Dritter verletzen.
  7. Entsteht SCW durch die Veröffentlichung von rechtswidrigen Inhalten, die der Kunde bereitgestellt hat, oder beispielsweise durch Verletzung der Regeln von Facebook für Fanpages ein Schaden, hat der Kunde SCW den Schaden zu ersetzen. Werden von Dritten Ansprüche gegen SCW geltend gemacht, hat der Kunde SCW von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit den vom Kunden bereitgestellten Inhalten freizustellen und die zur Rechtsverfolgung angefallenen notwendigen Kosten zu erstatten.
  8. SCW ist berechtigt, im Falle des Verdachtes des Missbrauchs von Zugangsdaten oder einer sonstigen vereinbarungswidrigen Verwendung den Zugang unverzüglich und ohne vorherige Mitteilung zu sperren.
  9. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SCW keine Inhalte, insbesondere keine Werbung, für Dritte auf einer von SCW gehosteten Website oder einer Facebook-Fanpage platzieren.
  10. Für die Gestaltung des Impressums ist SCW nicht verantwortlich.

V.    Nutzungs- und Urheberrechte

  1. SCW ist nicht zur Herausgabe von Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien, Sourcecodes etc. verpflichtet, außer dies wurde zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart.
  2. SCW behält sich alle urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse an Ideen, Konzepten, Entwürfen und Gestaltungen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verwertung und Veränderung der gewährten Leistungen in allen bekannten Verwertungsarten vor. Alle von SCW gefertigten Werke, insbesondere Schriftstücke, Entwürfe, Skizzen, Logos, Modelle, Photographien, Filme, Videoaufzeichnungen und mittels Softwareprogrammen gefertigte Simulationen sind Eigentum von SCW. Eine Rechteeinräumung an den Kunden erfolgt nur in dem ausdrücklich schriftlich vereinbarten Umfang. Die Rechteeinräumung ist stets auf den Zweck des erteilten Auftrags und die im Angebot spezifizierte Nutzung beschränkt; bei zeitlich befristeten Aufträgen über Konzeptionen u.ä. erfolgt die Rechteeinräumung nur für die Dauer der Beauftragung. Dies gilt auch für etwaiges im Rahmen des Auftrages von Dritten bezogenes Material oder Leistungen, insbesondere Bildmaterial (von Bildagenturen o.a.), Film/Video-Material, Zeichnungen, Composings, Programmierungen, Texte, Sprecher, Musik oder ähnliches.
  3. Soweit SCW dem Kunden Rechte überträgt, so geschieht dies unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung aller Forderungen von SCW im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag.
  4. Es besteht – soweit nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges vereinbart – keine Pflicht für SCW zu überprüfen, ob die Leistungen von SCW mit Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind und wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Arbeitsergebnisse. Auf schriftlichen Wunsch des Kunden kann die Agentur eine externe rechtliche Prüfung veranlassen; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
  5. SCW haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe etc.
  6. SCW übernimmt keine Haftung der in der Werbung des Kunden enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
  7. SCW ist berechtigt, die von ihr entwickelten Leistungen zu signieren und in der Eigenwerbung zu verwenden und auf die Betreuung des Kunden hinzuweisen.

VI.   Ausführungsfristen, Teilleistungen, Aufwendungsersatz

  1. Ist die Leistungserbringung von einer Mitwirkung des Kunden abhängig, so laufen die Fristen erst nach restloser Klärung aller Ausführungsdetails. Die Einhaltung der Ausführungsfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden sowie die Bereitstellung von notwendigen Informationen und Materialien durch den Kunden voraus.
  2. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die von SCW nicht zu vertreten sind, insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Transportstörungen usw., auch wenn sie bei den Lieferanten und Unterlieferanten von SCW eintreten, verlängern die vereinbarte Frist im angemessenen Umfang.
  3. SCW ist bemüht, vereinbarte Ausführungsfristen einzuhalten. Sofern SCW Ausführungsfristen schuldhaft nicht einhält, ist der Kunde verpflichtet, SCW eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung und/oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.

Der Schadensersatz des Kunden ist jedoch nach Maßgabe der allgemeinen Haftungsregelung in Ziff. VII  begrenzt.

  1. Teilleistungen sind SCW in zumutbarem Umfang gestattet.
  2. Der Kunde hat in sich abgeschlossene Teilleistungen und Zwischenergebnisse sowie das endgültige Werk auf Verlangen von SCW unverzüglich freizugeben bzw. abzunehmen. Die Zusendung der Rechnung an den Kunden gilt gleichzeitig als Mitteilung, dass die darin bezeichnete Leistung von SCW vollständig fertiggestellt worden ist. Dies gilt nicht für Rechnungen über Vorauszahlungen. Sofern der Kunde nicht bereits die Abnahme ausdrücklich erklärt hat, gilt die Leistung von SCW als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang die Abnahme der Leistung verweigert.
  3. Verweigert oder verhindert der Kunde schuldhaft die Erfüllung des Vertrags, so kann SCW die bis dahin angefallenen Arbeiten abrechnen und zusätzlich Leistungs- und Aufwendungsersatz in Höhe von 30 % der noch offenen Bruttoauftragssumme verlangen. SCW ist berechtigt, einen höheren Ersatzbetrag nachzuweisen und zu verlangen. Dem Kunden ist nachgelassen, einen geringeren Ersatzbetrag zu belegen; dadurch reduziert sich der Leistungs- und Aufwendungsersatzanspruch der SCW entsprechend.

VII. Gewährleistung und Haftung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die von SCW gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich oder per E-Mail unter detaillierter Beschreibung anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Mängelanzeige, so gilt die Leistung von SCW in Ansehung der erkannten und bei Prüfung erkennbaren Mängel als genehmigt. Mängel, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar waren, müssen SCW unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Entdeckung unter detaillierter Beschreibung des Mangels schriftlich oder per E-Mail angezeigt werden. Rechtzeitig bekannt gegebene technisch behebbare Mängel werden von SCW innerhalb angemessener Frist beseitigt.
  2. SCW übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die von SCW erbrachten Dienstleistungen und erstellten Webseiten samt deren Funktionen für andere als die ausdrücklich und schriftlich vereinbarten Zwecke des Kunden geeignet sind. Insbesondere wird keine Garantie dahingehend abgegeben, dass die Webseiten auf Suchportalen auffindbar sind. Weder die Auffindbarkeit noch ein USP der Website und der damit beworbenen Waren und Dienstleistungen liegen im Verantwortungsbereich von SCW.
  3. SCW haftet nur für Schäden, die von SCW vorsätzlich, grob fahrlässig oder in Verletzung wesentlicher Vertragspflichten leicht fahrlässig verursacht wurden. Sonst ist die Haftung von SCW auf Schadensersatz ausgeschlossen. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  4. SCW haftet nicht für Schäden, die auf Störungen der Internetverbindung, an Netzwerken, Leitungen, Servern und sonstigen Systemen und Einrichtungen zurückzuführen sind, die nicht im Verantwortungsbereich von SCW liegen. SCW übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität der technischen Einrichtungen beim Kunden und hat diesbezüglich keine Warn- und Prüfpflicht. Auch für unsachgemäße Handhabung durch den Kunden oder durch Dritte haftet SCW nicht. SCW haftet weiter nicht für Aktionen oder Inhalte des Kunden. Ferner gilt ein Haftungsausschluss für jegliche Form höherer Gewalt und die hierdurch hervorgerufenen Leistungs- und/oder Stromausfälle.
  1. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von 12 Monaten ab Abnahme. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistigem Verhalten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
  2. Soweit nach diesen Bedingungen die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter von SCW sowie für die Haftung ihrer Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

VIII. Suchmaschinenoptimierung (SEO)

  1. SCW erbringt – sofern beauftragt – Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung (Search-Engine-Optimizing) mit dem Ziel, die Webseiten seiner Kunden möglichst weit vorne in den Ergebnissen der wichtigsten Suchdienste zu platzieren.
  2. Hierzu optimiert SCW die Homepage (Haupt-URL) und weitere bei Beauftragung explizit inkludierte und vereinbarte Webseiten des Kunden und erstellt Informationsseiten/landing pages im Hinblick auf eine verbesserte Positionierung in den Suchergebnisseiten der wichtigsten Suchdienste. Die Optimierung wird für mit dem Kunden vereinbarte Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen vorgenommen.
  3. SCW meldet die optimierten und erstellten Seiten manuell in ausgewählten kostenlosen Suchdiensten an. In Verzeichnissen meldet SCW die Seiten manuell und maschinell an. Die Anmeldung in kostenpflichtigen Suchdiensten und/der Verzeichnissen erfolgt nur bei expliziter Beauftragung und Kostentragung durch den Kunden.
  4. Der Kunde erhält keine Exklusivität für Begriffe. SCW kann benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Kunden entsprechend betreuen. Dabei wird nicht den Interessen eines Kunden Vorrang vor den Interessen eines anderen Kunden eingeräumt.
  5. SCW übernimmt keine Verantwortung dafür, dass sich die Maßnahmen tatsächlich besuchsfördernd auswirken.

IX. Domains und Provider

  1. SCW registriert Domains im Auftrag und im Namen des Kunden.
  2. Bei einem Providerwechsel ist der Kunde verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, damit die Domain übernommen werden kann. Sofern der Kunde die von SCW bekannt gegebenen Vorkehrungen nicht trifft, ist SCW von seiner Leistungspflicht befreit.
  3. Die Kosten der Domain trägt der Kunde. SCW trägt keine Verantwortung dafür, dass die Webseite wegen der Sperre der Domain aufgrund eines Zahlungsrückstandes des Kunden nicht bereitgestellt werden kann.

X.    Personenbezogene Daten, Datenschutz

  1. Personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden selbst werden, sofern nicht anders vereinbart, vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, ausgenommen an Partnerfirmen, auch im EU-Ausland, die die Daten zur Abwicklung der Bestellung und zur Vertragserfüllung benötigen. Dem Kunden wird auf Anfrage Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten erteilt.
  2. Soweit SCW auf personenbezogene Daten beim Kunden Zugriff hat, gelten für SCW folgende Pflichten:

2.1       Der Eingriff in Daten des Kunden sowie deren Kunden und Interessenten und deren Kenntnisnahme ist SCW nur gestattet, soweit dies nötig ist, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2.2       SCW darf Daten des Kunden nur soweit verändern, als dies zu einer Problembehebung erforderlich ist. Etwaige Veränderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden. SCW darf die Daten nicht ohne Zustimmung des Kunden sperren, ist jedoch zu einer solchen Sperrung auf Weisung des Kunden verpflichtet.

2.3       SCW trifft folgende Maßnahmen:

–           SCW verpflichtet seine Mitarbeiter auf das Datengeheimnis und informiert sie über die Folgen                von Verstößen.

–           SCW stellt sicher, dass nur von SCW eigens bestimmte Mitarbeiter Zugang zu den Daten haben                und dokumentiert deren Bestimmung.

2.4       Die Maßnahmen nach 2.3 reichen für den Zeitraum der Leistungserbringung von SCW aus, da SCW die technische Beratung des Hosting durch einen Subunternehmer besorgen lässt. Ändert sich dies, sind die Maßnahmen einvernehmlich neu festzulegen.

2.5       SCW wird Weisungen des Kunden beachten. Das Weisungsrecht des Kunden erstreckt sich auf alle Maßnahmen, die der Erfüllung datenschutzrechtlicher Anforderungen dienen und im Rahmen der geltenden Gesetze zulässig sind.

2.6       SCW stellt dem Kunden auf Anforderung die Angaben nach § 4g Abs. 2 S.1 BDSG zur Verfügung.

2.7       SCW unterrichtet den Kunden unverzüglich bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufes, bei Verdacht auf Datenschutzverletzung oder anderer Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der Daten des Kunden.

2.8       SCW bestätigt, dass ihr die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. SCW verpflichtet sich, bei einer auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden das Datengeheimnis zu wahren. SCW stellt sicher, dass die mit der Verarbeitung der Daten des Kunden befassten Mitarbeiter in die Schutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingewiesen worden sind. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf SCW nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Kunden erteilen.

2.9       Ist der Kunde aufgrund geltender Datenschutzgesetze gegenüber einer Einzelperson verpflichtet, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu geben, wird SCW nach schriftlicher Aufforderung den Kunden dabei unterstützen, diese Informationen bereit zu stellen.

2.10    Der Kunde kann sich nach Anmeldung zu Prüfzwecken in den Betriebsstätten zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufes von der Angemessenheit der Maßnahmen zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Erfordernisse der für die Auftragsdatenverarbeitung einschlägigen Datenschutzgesetze überzeugen. Der Kunde kann sich hierzu sachverständiger Dritter bedienen. SCW ist verpflichtet, solche Kontrollen in jeder Beziehung zu dulden und zu unterstützen.

2.11    Bei Beendigung des Hostings darf SCW Daten nicht länger als ein Jahr auf Rechnern halten, sondern hat sie zu löschen.

  1. Den Kunden treffen folgende Pflichten:

3.1       Die Pflicht zur Führung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses gem. § 4g Abs.2 S.2 BDSG liegt beim Kunden. Der Kunde hat auch die Benachrichtigungs- und Auskunftsansprüche und die Ansprüche von Betroffenen auf Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten zu erfüllen.

3.2       Der Kunde ist verpflichtet, SCW über etwaige Mängel, die der Kunde beim Umgang mit personenbezogenen Daten nach diesem Vertrag beobachtet, unverzüglich und vollständig zu unterrichten.

  1. SCW ist berechtigt, Subunternehmer im In- und Ausland einzuschalten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und personenbezogenen Daten zu diesem Zweck an den Subunternehmer übermittelt werden.

XI.        Sonstiges

  1. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen SCW und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort ist Dortmund
  3. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für Dortmund zuständig ist – wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. SCW ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

Stand: Mai 2014